§1 Veranstalter
Veranstalter ist “Canine Companion” Die Schule für Hund und Halter, Anke Lehne, Haller Straße 73, 74405 Gaildorf-Ottendorf, ausgenommen externe Veranstaltungen.
§2 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen dem/der Teilnehmer/in vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage von Canine Companion. Die dort gemachten Angaben sind bindend. Canine Companion behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Gesamtveranstaltung zu erklären. Über diese wird der/die Teilnehmer/in vor Beginn der Veranstaltung informiert. Weiterhin behält sich Canine Companion vor, eventuell notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Canine Companion garantiert, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt und bemüht sich, mögliche Änderungen im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen.
§3 Abschluss des Vertrages – Anmeldung
Die Anmeldung zu Seminaren muss schriftlich per Post oder e-mail an Canine Companion erfolgen. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn Canine Companion, die Anmeldung des/der Teilnehmers/in diesem/er schriftlich bestätigt hat. Die Anmeldung zu Einzelstunden oder Gruppenkursen kann mündlich erfolgen. Canine Companion darf die Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen, bzw. dessen Beisein ist erforderlich.
§4 Bezahlung
Die angegebenen Preise und Gebühren sind Bruttoangaben. Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Anmeldebestätigung für ein Seminar hat der/die Teilnehmer/in die Teilnahmegebühr auf das angegebene Konto zu überweisen. Einzelstunden oder Gruppenkurse sind entweder direkt im Anschluss bar oder innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Canine Companion behält sich die Geltendmachung des Verzugsschadens vor, wenn Zahlungsfristen versäumt werden. Bei Zahlungsverzug erlischt die weitere Teilnahmeberechtigung.
§5 Rücktritt durch Canine Companion
Canine Companion kann Seminare aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin absagen. Bereits geleistete Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Ebenso kann Canine Companion jede Veranstaltung aus organisatorischen Gründen z.B. Ausfall der Kursleitung, Unwetter absagen. Es wird in diesem Fall kurzfristig ein Ersatztermin organisiert. Teilnehmer, die diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen können, bekommen die geleistete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weiterhin kann Canine Companion jederzeit fristlos vom Vertrag zurück treten, wenn der/die Teilnehmer/in andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet. In diesem Fall werden geleistete Beiträge nicht zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können daraus jeweils nicht abgeleitet werden.
§6 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat bei Seminaren schriftlich per Post oder per e-mail an Canine Companion zu erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts.
Die Stornogebühren betragen:
bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50% der gesamten Seminargebühr
bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 80% der gesamten Seminargebühr
weniger als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 100% der gesamten Seminargebühr
bei Rücktritt vor Beginn kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen
Bei Absage von Einzelstunden/Gruppenkursen durch den/die Teilnehmer/in weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden 50% des Stundensatzes fällig.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Dem stornierenden Teilnehmer ist der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die o.g. Pauschale ist, gestattet.
§7 Haftung
Canine Companion haftet für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Die Haftung ist auf den doppelten Teilnahmepreis beschränkt.
Canine Companion haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden. Canine Companion übernimmt auch keine Haftung für Folgeschäden, die auf fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen.
§8 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer hat während der praktischen Übungen den Anweisungen der Mitarbeiter von Canine Companion Folge zu leisten, tut er dies nicht, kann Canine Companion den Teilnehmer von der jeweiligen Übung ausschließen. Im Wiederholungsfall ist Canine Companion berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Teilnehmergebühren werden in diesem Fall nicht erstattet. Das Ableinen, das Gestatten von Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden auf dem Trainingsgelände / Trainingsort dürfen nur nach Anweisung eines Mitarbeiters von Canine Companion erfolgen.
Der Teilnehmer versichert, dass der mitgebrachte Hund gesund ist und keine ansteckende Krankheit vorliegt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen und eine entsprechende Bestätigung auf Verlangen vorzuweisen.
§9 Benutzung der Trainingsplätze, Trainingshallen, Trainingsgeräte
Die Benutzung der Trainingsplätze, Trainingshallen und Trainingsgeräte ist nur den zu den Kursen angemeldeten Personen und Hunden, im Rahmen der Kurse und unter Aufsicht der Ausbilderin gestattet. Die Geräte sind nicht zur Benutzung durch begleitende Kinder geeignet. Eltern oder Begleitpersonen mitgebrachter Kinder haben dafür zu sorgen, dass die Kinder die Geräte nicht benutzen und haften für die Kinder.
§ 10 Erfolge
Canine Companion ist für ausbleibende Erfolge des Teilnehmers im Umgang mit seinem Hund oder im Umgang mit Kunden und deren Hunden nicht haftbar zu machen. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, richtige und konsequente Vermittlung und Anwendung der Trainingsvorschläge massgeblich vom Teilnehmer und seinen Kunden selbst abhängt.
§11 Foto und Filmaufnahmen
Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung sein ausdrückliches Einverständnis/Nicht-Einverständnis zur Veröffentlichung von Foto und Filmmaterial, welches während der Ausbildungseinheiten durch Canine Companion erstellt wurde. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung. Teilnehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Canine Companion während einer Ausbildungseinheit filmen oder fotografieren. Das so entstandene Material darf ausschliesslich privat genutzt werden. Vor einer Veröffentlichung z.B. im Internet oder geschäftlicher Nutzung ist ebenfalls eine Genehmigung von Canine Companion einzuholen.
§ 12 Urheberrechte
Urheberrechte der in den Seminaren/Kursen/Einzelstunden ausgehändigten Unterlagen liegen ausschließlich bei Canine Companion. Den Teilnehmern ist jegliche Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung von Canine Companion untersagt.
§ 13 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 15 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 16 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Schwäbisch Hall als vereinbart.